MAXX Schule & Mehr
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Ob Schulklasse oder soziale Einrichtung – wir bieten Euch das perfekte Abenteuer, das noch lange in Erinnerung bleibt.
Im Vergleich zum regulären Eintrittspreis spart Ihr über 10 € pro Person!
Außerdem sind 2 Betreuer pro Gruppe kostenfrei dabei.
Buchbar für:
• Schulklassen
• Soziale Einrichtungen wie Kinderheime, Kindergärten, staatliche Ferienprogramme, Nachmittagsbetreuungen
Egal ob Schulausflug, Ferienprogramm oder ähnliches – freut Euch auf ein unvergessliches Erlebnis voller Spaß, Action und Abwechslung!
Trampolin springen, Klettern oder 3D Blacklight Golf — in unserem Indoor Freizeit Park in Kirchheim findet jeder das passende Abenteuer. Suche eine unserer Areas aus und schon kann der Spaß losgehen! 3D Blacklight Golf ist bereits inkludiert.
In Gröbenzell bieten wir Euch eine riesige Trampolinfläche mit verschiedenen Trampolinen und Attraktionen. Außerdem wartet ein Indoor Spielplatz, Clip’n Climb, interaktive Spiele, Ninja Parcours und viele weitere Highlights auf Euch!
Für Gruppen ab 10 Personen – ab 20 Personen öffnen wir auf Wunsch sogar außerhalb der regulären Öffnungszeiten exklusiv für Euch!
Wichtig: Bitte beachte, dass vor Ort ein entsprechender Nachweis der Einrichtung vorgelegt werden muss.
Ein unvergesslicher Schulausflug, Ferienprogramm oder ähnliches ist garantiert!
Buchbar für:
• Schulklassen
• Soziale Einrichtungen wie Kinderheime, Kindergärten, staatliche Ferienprogramme, Nachmittagsbetreuungen
Im Vergleich zum regulären Eintrittspreis spart Ihr über 10 € pro Person!
Außerdem sind 2 Betreuer pro Gruppe kostenfrei dabei.
Da die Preise bereits vergünstigt sind, ist eine weitere Rabattierung nicht möglich.
Für Gruppen ab 10 Personen ist die Buchung unter den regulären Öffnungszeiten möglich.
Ab 20 Personen öffnen wir auf Wunsch sogar außerhalb der regulären Öffnungszeiten exklusiv für Euch.
Pro Buchung fällt eine Anzahlung in Höhe von 1 € an.
Bei einer Stornierung der Buchung erfolgt keine Rückerstattung.
Bei der Durchführung der Buchung wird die Anzahlung vor Ort vom Gesamtbetrag abgezogen.
Ja, vor Ort muss ein entsprechender Nachweis der Einrichtung vorgelegt werden.