Gröbenzell

Industriestraße 28 / 28a
82194 Gröbenzell bei München
MAXXARENA

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Standorte

  • MAXX Arena Kirchheim, Hürderstraße 4, 85551 Kirchheim bei München
  • MAXX Arena Gröbenzell, Industrie Straße 28 / 28a, 82194 Gröbenzell

1. Geltungsbereich

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“ genannt) gelten ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte zwischen der MAXX Arena Betriebs GmbH (im Folgenden: Betreiber) und dem Kunden. Die AGB enthalten wichtige Informationen zur Nutzung der MAXX Arena und werden ergänzt durch Parkregeln, Haftungserklärung, Trampolinregeln, Elementregeln sowie (nur für die MAXX Arena in Kirchheim) Clip’n Climb-/ Inflate-/ Golf-, Laser Maze-Regeln in ihrer zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Fassung. Die MAXX Arena Betriebs GmbH agiert größtenteils als Eigenveranstalter, zum Teil aber auch mit Fremdveranstaltern als Erfüllungsgehilfen.

Etwaige Geschäftsbedingungen des Käufers werden außer im Falle schriftlicher Bestätigung durch die MAXX Arena nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Betreiber diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind nicht anwendbar. Änderungen sind nur in Schriftform gültig. Die jeweilige Fassung der AGB ist auf der Internetseite der MAXX Arena (www.maxxarena.com) abrufbar. Die AGB enthalten zudem wichtige Informationen zur Nutzung der gesamten Arena.

2. Vertragsschluss

Die Buchung und der Kauf von Eintrittskarten kann auf der Webseite des Betreibers außerhalb der Geschäftszeiten und vor Ort zu den offiziellen Geschäftszeiten vorgenommen werden. Die Angebote des Ticket- und Online-Shops sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Käufer verbindlich gegenüber dem Betreiber, den Inhalt des Warenkorbs zum angegebenen Preis erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Buchung von Seiten des Betreibers zustande. Diese erfolgt in der Regel nach erfolgter Zahlung per automatischer Bestätigungsemail an die vom Käufer angegebene E-Mail Adresse. Das dieser E-Mail angehängte Online-Ticket kann ausgedruckt werden. Bei Nichterhalt der Tickets per E-Mail bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist der Besteller verpflichtet, sich beim Betreiber telefonisch oder per E-Mail zu melden.

Sämtliche in Katalogen, Prospekten und Webseiten enthaltenen Angaben des Betreibers sind zunächst freibleibend und stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar. Die Mitarbeiter des Betreibers (nachfolgend MAXX Crew) sind nicht berechtigt, mündliche, vertragliche Vereinbarungen mit dem Käufer zu treffen, die von den Buchungsformularen oder diesen AGBs abweichen.

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise. Diese beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Bei Buchung im Internet kann der Käufer zwischen den angebotenen Zahlungsmethoden auswählen. Der Kaufpreis wird sofort bei Bestellung fällig.

3. Leistung

Die Eintrittskarte berechtigt den Käufer zum Eintritt und zur Nutzung der gebuchten Area zum gebuchten Geltungszeitraum (Geltungsdauer) und am gebuchten Geltungstag. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch von Tickets. Bei Verlust des Tickets gewährt der Betreiber nur Einlass, wenn die eindeutige Identität des Käufers geklärt ist und die Eintrittskarte noch nicht genutzt wurde. Ein Rechtsanspruch auf Ersatz besteht nicht. Die Tickets sind nicht übertragbar. Ein Recht auf Weiterverkauf besteht nicht.

Der Besucher hat Anspruch auf die im Ticket ausgewiesenen Leistungen. Er hat keinen Anspruch auf den vollständigen und ungestörten Betrieb aller Attraktionen. Der tageweise Ausfall oder tageweise Störungen einzelner Attraktionen aufgrund höherer Gewalt oder spezieller Events stellen keinen Mangel dar. Eine Preisminderung kann nicht gewährt werden.

Wird die Leistung zum vereinbarten Termin und Zeitpunkt (wie im Ticket ausgewiesen) nicht teilweise oder ganz in Anspruch genommen, steht dem Benutzer kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises zu. Es besteht zudem kein ersatzweiser Zutritt an einem anderen Tag oder Zeitpunkt.

4. Widerruf

Beim Kauf von Gutscheinen oder Waren (z.B. Merchandisingprodukte) hat der Besteller im Sinne des Fernabsatzgeschäftes ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, muss die MAXX Arena Betriebs GmbH, Hürderstraße 4, 85551 Kirchheim bei München, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail, per Post versandter Brief) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ansonsten kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. (§312g Abs. 2 Nr. 9 BGB)

Stornierungen aufgrund höherer Gewalt (auch SARS-CoV-2): Jedem Kunden ist die pandemische Lage bekannt und bucht im Wissen dieser Lage. Daher gelten die normalen Stornobedingungen. Kann der Betreiber die Leistung aufgrund aktueller Beschränkungen nicht erbringen, erstattet der Betreiber die Eintrittsgebühr als Wertgutschein.

Bei Firmenevents und sonstigen Veranstaltungen, denen ein gesondertes Angebot zugrunde liegt, gelten die im Angebot ausgewiesenen Stornobedingungen. Falls hier nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten ebenfalls die hier angegebenen Stornobedingungen.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und es senden an: MAXX Arena Betriebs GmbH, Hürderstraße 4, 85551 Kirchheim bei München, per E-Mail: kirchheim@maxxarena.com ODER an: MAXX Arena Betriebs GmbH, Industriestraße 28, 82194 Gröbenzell, per E-Mail an groebenzell@maxxarena.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Dienstleistung/Ware* _____________________________________________________
Bestellt am/Erhalten am* _____________
Name der/des Verbraucher(s) ______________________________________
Anschrift der/des Verbraucher(s) __________________________________
Unterschrift der/des Verbraucher(s) _____________ (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum __________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

5. Verleih

Der Veranstalter stellt den Teilnehmern Sicherheitsausrüstung zwecks Benutzung des Parks und der darin vorhandenen Anlagen / Stationen zur Verfügung. Die ausgeliehene Sicherheitsausrüstung darf während der Benutzung des Kletterwaldes nicht abgelegt oder an andere Personen übertragen werden, es sei denn, es erfolgt eine Gestattung des Sicherheits-/Aufsichtspersonals. In jedem Fall muss die Ausrüstung nach jedem Anlegen bzw. vor Beginn der Benutzung, vom Sicherheits-/Aufsichtspersonal freigegeben werden. Die erhaltene Ausrüstung muss gemäß der individuellen Einweisung des Teilnehmers vor Verlassen des Parks wieder beim Veranstalter abgegeben werden. Das Mitbringen und Benutzen eigener Sicherheitsausrüstung ist den Teilnehmern nicht gestattet. Der Teilnehmer behandelt die vom Veranstalter geliehene Sicherheitsausrüstung / Gegenstände mit der erforderlichen Sorgfalt. Die Sicherheitsausrüstung / Gegenstände sind ausschließlich zum bestimmungsmäßigen Gebrauch und auf Anweisung des Sicherheits-/ Aufsichtspersonals zu benutzen. Rauchen und Toilettengänge in Benutzung der Sicherheitsausrüstung sind dem Teilnehmer untersagt. Bei Verlust oder grober Beschädigung muss das Material dem Neuwert entsprechend ersetzt werden.

6. Haftung

Der Betreiber haftet nur nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt entsprechend für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der MAXX Arena Betriebs GmbH.

Die Einzeldetails des jeweiligen Produktes einschließlich Schwierigkeitsgrad, Größen- und Altersbeschränkungen sowie eine detaillierte Beschreibung kann unseren Websites entnommen werden oder auf Wunsch auch persönlich bei der MAXX Arena Betriebs GmbH nachfraget werden. Es wird vorausgesetzt, dass sich jeder Teilnehmer an einem Produkt mit diesen Voraussetzungen auseinandergesetzt hat und eine realistische Selbsteinschätzung zugrunde legt.

Jeder Teilnehmer muss an der gesamten theoretischen Sicherheitsunterweisung vor dem Begehen der jeweiligen Area teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/ Trainers sind bindend.

Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Betreibers übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Besondere Hinweise zur gesamten MAXX Arena: Ausgeschlossen sind z.B. Schwangere, Personen mit Herzschrittmachern, Personen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen / Krankheiten die beim Begehen der Anlage eine Gefahr für sich oder andere darstellen, Personen die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, Personen mit einem Körpergewicht von über 120 kg.

Schadensersatzansprüche der Besucher, die unwesentlich aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Areas entstehen, sind ausgeschlossen, insofern im Folgenden nichts Anderweitiges geregelt ist.

Dem Teilnehmer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die MAXX Arena zu bringen. Von Seiten des Veranstalters wird keinerlei Bewachung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände geschuldet. Das Deponieren von Geld-/Wertgegenständen in einem durch den Veranstalter zur Verfügung gestellten Schließfächern begründet keine weiteren Überwachungs-/Verwahrungspflichten des Veranstalters in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Eine Bewachung ggf. zur Verfügung gestellter Spinde durch den Veranstalter findet insoweit nicht statt. Der Betreiber haftet nicht für Garderobe oder sonstige Gegenstände des Benutzers bei Verlust oder Beschädigung, soweit die Schäden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Das gilt auch für die auf Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge, für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden. Werden Wertsachen an der Kasse abgegeben werden, werden diese nicht überwacht. Für diese wird nicht gehaftet.

Ansprüche, die auf Grund der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) gestellt werden, werden ausgeschlossen bzw. folgendermaßen beschränkt. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% des Lieferwertes, insgesamt jedoch auf maximal 5% des Lieferwertes begrenzt. Die Haftung im Fall von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt, der den Kaufpreis im Regelfall nicht überschreitet. Soweit die vertragliche Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Hausrecht

Der Betreiber und seine Mitarbeiter haben die Befugnis, Besucher der Anlage zu verweisen, welche sich nicht an die geltenden Regeln halten oder nicht den Anweisungen des Betreibers Folge leisten.

8. Sonstiges

Ist der Besucher Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz der MAXX Arena Betriebs GmbH zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Die MAXX Arena Betriebs GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

Informationspflicht gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Soweit eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen unwirksam ist, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt, dass anstelle der unwirksamen Klausel eine Klausel als vereinbart gilt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel weitestgehend entspricht.

Stand Februar 2023